Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachstehend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wens Chalets B.V.

Reservation vornehmen

Am besten nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf, um zu erfahren, ob das Chalet im von Ihnen gewünschten Zeitraum noch verfügbar ist. So erhalten Sie die aktuellsten Informationen zur Verfügbarkeit. Zusätzlich können Sie über unsere Website prüfen, ob ein bestimmtes Chalet noch frei ist. Ist dies der Fall, kann Wens Chalets B.V. das Chalet für Sie reservieren oder Ihnen zunächst eine unverbindliche Option anbieten. Nach Ihrer Bestätigung, telefonisch oder per E-Mail, ist Ihre Reservation definitiv.

Bei einer Buchung per E-Mail und/oder Telefon müssen Sie das von Wens Chalets B.V. bereitgestellte Anmeldeformular innerhalb einer Woche vollständig ausgefüllt an uns zurücksenden. Nach Erhalt unserer schriftlichen Bestätigung inklusive Rechnung sind Sie verpflichtet, innerhalb der angegebenen Frist 25 % des gesamten Reisepreises zuzüglich einmaliger Administrationskosten von € 35,- zu bezahlen. Der Restbetrag des Reisepreises muss spätestens acht Wochen vor Reisebeginn bei Wens Chalets B.V. eingegangen sein. Bei Anmeldung innerhalb von acht Wochen oder weniger vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis umgehend zu bezahlen. Bitte geben Sie bei allen Zahlungen die Rechnungsnummer an, wie sie auf der Bestätigung aufgeführt ist.

Die Person, die im Namen oder zugunsten einer anderen Person einen Reisevertrag abschliesst, haftet finanziell solidarisch für alle von ihr angemeldeten Mitreisenden sowie für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben. Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich Wens Chalets B.V. das Recht vor, die gebuchte Reise zu annullieren. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Es gelten die unter «Annullation» beschriebenen Annullationsbedingungen. Im Falle eines Zahlungsverzugs gehen alle Kosten, einschliesslich allfälliger Inkassokosten, zulasten des Hauptbuchers.

Wenn Sie bei Wens Chalets B.V. reservieren, ist Wens Chalets B.V. Ihre Vertragspartei und für Ihre Buchung verantwortlich. Wens Chalets B.V. bucht keine Unterkünfte bei Dritten.

Reisepreis

Was im Reisepreis enthalten ist, ist bei den Preisen klar angegeben.

In den Reisepreisen sind in jedem Fall nicht enthalten:

  • Buchungskosten;
  • Kosten für Reise- und Annullationsversicherung;
  • Ausgaben persönlicher Art und Ähnliches;
  • Kurtaxe und gegebenenfalls Mobilitätsabgabe;
  • Hochprozentige alkoholische Getränke;
  • Mittagessen;
  • Skipässe;
  • Allfällige Parkkosten;
  • Depot.

Alle in der Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich pro Person und basieren auf den Preisen, Bedingungen und Konditionen, die Wens Chalets B.V. zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt waren. Wens Chalets B.V. behält sich das Recht vor, diese Reisepreise zu ändern, sofern hierzu Anlass besteht, zum Beispiel aufgrund erheblicher unvorhergesehener Wechselkursschwankungen.

Reservationskosten und Zusatzbuchungen

Für den Reise- oder Mietpreis wird pro Buchung beziehungsweise pro von Ihnen gewünschter Änderung eine Administrationsgebühr von € 35,- verrechnet. Für das Hinzubuchen zusätzlicher Personen werden keine Administrationskosten erhoben.

Tarif Privatchalet

Wenn Sie die für ein bestimmtes Chalet geltende Mindestpersonenzahl mit dem Preis pro erwachsene Person multiplizieren, berechnen Sie den Mindestbetrag, der für die private Miete dieses Chalets zu bezahlen ist. Reisen Sie mit mehr Personen als dem für die Hochsaison angegebenen Minimum, erhält jede erwachsene Person über diesem Minimum 30 % Rabatt. Kinder von 4 bis und mit 10 Jahren erhalten standardmässig 30 % Rabatt, und Kinder von 2 bis und mit 3 Jahren bezahlen immer € 250,- pro Person.

Diese Rabatte gelten ausschliesslich für Aufenthalte von 7 Nächten, also Wochenaufenthalte, und nicht für kürzere Aufenthalte wie Buchungen von 3 oder 4 Tagen. Erreicht Ihre Gruppe dadurch nicht den Mindestbetrag für die private Miete des Chalets, verrechnet Wens Chalets B.V. einen Zuschlag für die private Miete.

Nur die hauptverantwortliche Person erhält die Rechnung über den Gesamtbetrag. Wenn Sie eine Rechnung pro Person wünschen, verrechnet Wens Chalets B.V. € 35,- Administrationskosten pro versandter Rechnung. Die Buchung wird dann als Einzelbuchung behandelt und der Gruppenrabatt entfällt. Um Anspruch auf Gruppenrabatt zu haben, muss es eine organisierende Person geben, die für die gesamte Buchung verantwortlich ist. Die administrative Abwicklung der Buchung und die Weitergabe von Informationen erfolgen über diese Person. Die Anzahlung und der Restbetrag des Reisepreises werden ausschliesslich vom Hauptbucher überwiesen.

Wenn innerhalb der Gruppe Personen annullieren und dadurch die Mindestteilnehmerzahl nicht mehr erreicht wird, bleiben Sie verpflichtet, die Mindestanzahl zu bezahlen. Sie können sich auch für eine Ersatzperson beziehungsweise Vertragsübertragung entscheiden.

Wenn Gruppenmitglieder, die sich bereits bei Wens Chalets B.V. angemeldet haben, annullieren möchten, müssen sie unsere Annullationsbedingungen einhalten. Der Hauptbucher bleibt für den Reisepreis verantwortlich. Bei Buchung eines gesamten Chalets wird mit einer Mindestanzahl voll zahlender Gäste gerechnet. Für manche Chalets gilt in der Hoch- und Nebensaison eine unterschiedliche Mindestanzahl.

Tarif einzelne Zimmer

Wens Chalets B.V. geht von mindestens zwei voll zahlenden Gästen pro Schlafzimmer aus. Bei Apartments hängt der Preis von der Anzahl Schlafzimmer ab. Bei einem Apartment mit zwei Schlafzimmern gilt eine Mindestanzahl von vier voll zahlenden Gästen. Für jede dritte und vierte Person in einem Schlafzimmer oder die fünfte und jede weitere Person in einem Apartment gilt ein Rabatt von 30 %.

  • Babys bis und mit 1 Jahr: kostenlos;
  • Kinder von 2 bis und mit 3 Jahren: € 250,-;
  • Den Zuschlag für die Einzelnutzung eines Mehrpersonenzimmers, nur ausserhalb der Hochsaison möglich, können Sie bei Wens Chalets B.V. anfragen.

Ersatzperson / Vertragsübertragung

Wenn eine oder mehrere der angemeldeten reisenden Personen verhindert sind, können diese durch eine oder mehrere andere Personen ersetzt werden. Die Ersatzperson oder Ersatzpersonen müssen alle mit dem Vertrag verbundenen Bedingungen erfüllen.

Wenn Gruppenmitglieder, die sich bei Wens Chalets B.V. angemeldet haben, annullieren, müssen sie unsere Annullationsbedingungen einhalten.

Annullation

Eine Anmeldung kann ausschliesslich per E-Mail oder per Post annulliert werden. Bei Annullation der Reise gelten pro Person die folgenden Beträge, die an Wens Chalets B.V. zu bezahlen sind:

  • Bei Annullation bis 16 Wochen vor Beginn der gebuchten Reise schulden Sie den Anzahlungsbetrag von 25 % des gesamten Reisepreises. Voraussetzung ist, dass der zu bezahlende Mindestbetrag weiterhin erreicht wird. Ausnahme bei Gruppenreservationen: Bei teilweiser Annullation können die Kosten höher ausfallen oder die übrigen Teilnehmenden müssen Mehrkosten bezahlen, weil sich die Belegung des Chalets geändert hat;
  • Bei Annullation zwischen 16 Wochen und 3 Wochen vor Beginn der gebuchten Reise schulden Sie 90 % des Reisepreises;
  • Bei Annullation innerhalb von drei Wochen vor dem Abreisetag, einschliesslich des Anreisetages, schulden Sie den gesamten Reisepreis, also 100 %;
  • Sie schulden ebenfalls 100 % des Reisepreises, wenn nach der Annullation die Mindestteilnehmerzahl nicht mehr erreicht wird.

Bei einer Annullation aus einem gemäss den Bedingungen der Annullationsversicherung gültigen Grund erhalten Sie von der Annullationsversicherung 100 % des Reisepreises zurück, ausgenommen die Prämie für die Annullationsversicherung und die Administrationskosten.

Reiseänderungen und höhere Gewalt

Wenn Wens Chalets B.V. gezwungen ist, wesentliche Änderungen am Reservationsvertrag vorzunehmen oder die Buchung selbst zu annullieren, wird der Hauptbucher so schnell wie möglich informiert. Wens Chalets B.V. verpflichtet sich dann, eine Alternative von mindestens gleichwertigem Niveau anzubieten und/oder dem Hauptbucher die Möglichkeit zu geben, kostenlos zu annullieren. Bereits bezahlte Beträge, einschliesslich Versicherungsbeträgen und Administrationskosten, werden in diesem Fall so schnell wie möglich zurückerstattet.

Es gibt Situationen, in denen Wens Chalets B.V. keinen Einfluss auf die Durchführung des Aufenthalts hat. Im Falle höherer Gewalt, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Massnahmen, Streiks, Unruhen, Schneefall, Lawinengefahr oder Strassensperrungen, haftet Wens Chalets B.V. nicht für Schäden oder zusätzliche Kosten.

Wenn ein Chalet infolge solcher Umstände nicht erreichbar ist oder wenn das Chalet auf behördliche Anordnung geschlossen ist, erfolgt keine Rückerstattung des Reisepreises. In diesem Fall erhalten Sie, sofern verfügbar, eine passende Alternative oder einen Gutschein in Höhe des bezahlten Betrags. Dieser Gutschein ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.

Reiseunterlagen

Sobald der gesamte Reisepreis bezahlt ist, erhalten Sie 7 Wochen vor Abreise die digitalen Reiseunterlagen. Diese enthalten die Adresse des gebuchten Chalets, die E-Mail-Adresse Ihres Chalet-Hosts und alle allgemeinen Informationen zu Ihrem Aufenthalt.

Check-in- und Check-out-Zeiten

Die Chalets stehen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Chalet spätestens um 10.00 Uhr verlassen sein. Wir bitten Sie freundlich, diese Zeiten einzuhalten, damit unsere Chalet-Hosts genügend Zeit haben, alles ordentlich für die nächsten Gäste vorzubereiten.

Anwesenheit der Chalet-Hosts im Chalet

In vielen Fällen wohnen die Chalet-Hosts im selben Chalet wie die Gäste. Dieser Aufenthalt dient ausschliesslich der Ausführung ihrer Tätigkeiten, wie der Zubereitung der Mahlzeiten und der Pflege des Chalets. Darüber hinaus trägt ihre Anwesenheit zur Sicherheit im Chalet bei, da sie bei allfälligen Notfällen oder unvorhergesehenen Situationen sofort eingreifen können. Die Chalet-Hosts verfügen über einen eigenen Bereich und respektieren jederzeit die Privatsphäre der Gäste.

Getränke

Getränke, mit Ausnahme hochprozentiger alkoholischer Getränke, sind auf Basis einer Fair-Use-Policy inbegriffen.

Die folgenden Getränke gehören standardmässig zum Sortiment:

  • Coca-Cola, Coca-Cola Light, Spa Mineralwasser mit Kohlensäure, Fanta, Sprite;
  • Orangensaft, Multivitaminsaft, Ice Tea Pfirsich/Zitrone;
  • Apfelsaft;
  • Sirup für Kinder.

Alkoholische Getränke:

  • Ausgewähltes Bier;
  • Ausgewählter Rot- und Weisswein.

Alkoholfreie Getränke:

  • Alkoholfreies Bier.

Wens Chalets B.V. behält sich das Recht vor, bei übermässigem Alkoholkonsum und/oder Alkoholmissbrauch die zusätzlichen Getränkekosten dem betreffenden Gast oder der betreffenden Gruppe in Rechnung zu stellen.

Sauna, Solarium, Whirlpool und Cheminée

Wenn im von Ihnen gebuchten Chalet ein Cheminée vorhanden ist, ist die Nutzung von Brennholz im Reisepreis enthalten. Wenn im Chalet eine Sauna, ein Solarium und/oder ein Whirlpool vorhanden ist, beachten Sie bitte, dass die Nutzung in Absprache erfolgt. Zwischen 17.00 und 19.00 Uhr können Sie die Sauna nutzen. Ausserhalb dieser Zeiten ist dies in den meisten Fällen auf Anfrage möglich. Wenn Sie die Sauna nutzen möchten, bitten wir Sie, dies dem Chalet-Host vorab mitzuteilen, damit die Sauna rechtzeitig eingeschaltet werden kann. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Chalets über eine Sauna verfügen.

Internetnutzung in den Chalets

Es ist den Nutzern nicht gestattet, das WLAN-Netzwerk in den Chalets zur Verbreitung von Spam, Viren, illegaler Software oder für andere nach niederländischem Recht verbotene Aktivitäten zu verwenden. Für die Nutzung der verfügbaren Bandbreite gilt eine Fair-Use-Policy.

Um die Qualität für alle Nutzer zu gewährleisten, ist es nicht gestattet, grosse Dateien wie Filme oder CD-Image-Dateien herunter- oder hochzuladen. Wens Chalets B.V. behält sich das Recht vor, die Bandbreite zu begrenzen, Filter anzuwenden und Peer-to-Peer-Verbindungen zu blockieren. Auch Websites, die das Netzwerk stark belasten, können gesperrt werden. Diese Massnahmen dienen dazu, die WLAN-Nutzung für alle optimal zu halten. WLAN wird als zusätzlicher Service angeboten; daraus können keine Rechte abgeleitet werden.

Laden von Elektrofahrzeugen

Das Laden von Elektrofahrzeugen über Steckdosen oder andere nicht dafür vorgesehene Einrichtungen im oder rund um das Chalet ist nicht gestattet. Diese Massnahme ist aus Gründen des Brandschutzes und zur Vermeidung von Schäden an den elektrischen Anlagen erforderlich. Zum Laden Ihres Elektrofahrzeugs bitten wir Sie, die offiziellen Ladestationen in der Umgebung des Chalets zu nutzen. Allfällige Schäden oder Kosten, die sich aus der Verletzung dieser Regel ergeben, werden den betreffenden Teilnehmenden vollständig in Rechnung gestellt.

Lärmbelästigung

Um Belästigungen anderer Gäste und Anwohnender zu vermeiden, ist es nicht gestattet, grosse Musikanlagen, Lautsprecher, DJ-Sets oder Nebelmaschinen in die Chalets von Wens Chalets B.V. mitzubringen. Wir legen grossen Wert auf ein gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn und möchten dieses erhalten. Daher bitten wir Sie freundlich, den Geräuschpegel nach 22.00 Uhr auf ein Minimum zu beschränken.

Wir verstehen, dass Musik und Geselligkeit zu einem Urlaub dazugehören. Ein Bluetooth-Lautsprecher in Handgrösse, maximal 30 cm, ist daher erlaubt, sofern der Geräuschpegel 60 bis 70 Dezibel nicht überschreitet. Dies entspricht den gesetzlichen Richtlinien und lokalen Ruhevorschriften der österreichischen, französischen und italienischen Behörden. Wens Chalets B.V. behält sich das Recht vor, bei anhaltender Lärmbelästigung geeignete Massnahmen zu ergreifen.

Erlaubt:

  • Lautsprecher in Handgrösse, max. 30 cm;
  • Hintergrundmusik, maximal 70 dB.

Nicht erlaubt:

  • DJ-Sets, Verstärker, PA-Systeme;
  • Nebelmaschinen oder Lichtanlagen;
  • Geräuschpegel über 70 dB oder Lärm nach 22.00 Uhr.

Rauchverbot

In all unseren Chalets gilt ein striktes Rauchverbot. Dies gilt für alle Räume im Chalet. Bei Verstoss gegen diese Regel wird eine Busse von € 500,- erhoben. Wenn die Feuerwehr ausrücken muss, kommt eine zusätzliche Busse von € 550,- hinzu. Darüber hinaus können je nach Situation Reinigungskosten von € 250,- verrechnet werden.

Haustierregelung

Das Mitbringen von Haustieren ist ausschliesslich auf Anfrage und nur in von Wens Chalets B.V. ausgewählten Chalets gestattet. Wenn Sie ein Haustier mitbringen möchten, müssen Sie uns dies vorab mitteilen. Wens Chalets B.V. behält sich das Recht vor, Haustiere abzulehnen, wenn diese nach eigenem Ermessen nicht zum Chalet oder zur Gruppe passen. Zusätzliche Reinigungskosten von € 35,- pro Haustier fallen an.

Drogen

Der Gebrauch, Besitz und/oder Handel mit Drogen in oder rund um die von Wens Chalets B.V. angebotenen Chalets ist streng verboten. Bei Verstoss gegen dieses Verbot behält sich Wens Chalets B.V. das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden und den betreffenden Teilnehmenden den Zugang zum Chalet zu verweigern, ohne Rückerstattung des bezahlten Reisepreises oder des Depots. Allfällige Kosten oder Schäden, die sich aus einem Verstoss gegen dieses Verbot ergeben, gehen vollständig zulasten der Teilnehmenden.

Grenzüberschreitendes Verhalten

Von jeder teilnehmenden Person wird erwartet, dass sie sich respektvoll, höflich und korrekt gegenüber Chalet-Hosts, Mitarbeitenden von Wens Chalets B.V. und anderen Gästen verhält. Verhalten, das als grenzüberschreitend, einschüchternd oder aggressiv empfunden wird, ist nicht gestattet. Hierunter fallen unter anderem:

  • Sexuell anzügliche Bemerkungen oder Handlungen;
  • Körperliche oder verbale Einschüchterung;
  • Diskriminierende Äusserungen oder Verhaltensweisen aufgrund unter anderem von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexueller Orientierung;
  • Aggression, Drohungen oder anderes Verhalten, das als unsicher oder unangemessen empfunden wird;
  • Gebrauch oder Handel mit weichen oder harten Drogen in oder rund um das Chalet;
  • Das Betreten privater Bereiche der Chalet-Hosts ohne Zustimmung oder die Nutzung der privaten Küche.

Wenn festgestellt wird, dass eine teilnehmende Person sich eines solchen Verhaltens schuldig macht, behält sich Wens Chalets B.V. das Recht vor, geeignete Massnahmen zu ergreifen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf:

  • Eine offizielle Verwarnung;
  • Die sofortige Beendigung des Aufenthalts ohne Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder des Depots;
  • Den Ausschluss von zukünftigen Buchungen;
  • Eine Meldung bei den zuständigen Behörden, sofern zutreffend.

Chalet-Hosts haben jederzeit das Recht, Grenzen zu setzen, ihre eigene Sicherheit zu gewährleisten und grenzüberschreitendes Verhalten bei Wens Chalets B.V. zu melden. Meldungen werden sorgfältig und vertraulich behandelt.

Ausschluss

Wenn sich herausstellt, dass eine teilnehmende Person sich eines Fehlverhaltens schuldig macht, durch das die ordnungsgemässe Durchführung der Reise erschwert wird, kann diese Person von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die betreffende Person hat dann keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Haftung und Schäden

Wens Chalets B.V. übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Schäden, die der teilnehmenden Person zugefügt werden, sowie für Verlust oder Diebstahl von Eigentum, einschliesslich Geld, die während des Aufenthalts entstehen, unabhängig von der Ursache.

Die teilnehmende Person haftet für alle Schäden, die vorsätzlich oder unbeabsichtigt, bewusst oder unbewusst, am Chalet, Inventar oder an Einrichtungen durch sie selbst oder ihre Reisegruppe verursacht werden. Als teilnehmende Person mieten Sie ein Chalet oder Zimmer innerhalb eines Wens Chalets, wobei von Ihnen erwartet wird, verantwortungsvoll mit dem Mietobjekt und den vorhandenen Einrichtungen umzugehen.

Wens Chalets B.V. führt eine Übersicht über standardisierte Schadensposten mit den dazugehörigen Reparaturkosten. Wo möglich, werden diese Kosten anhand fester Tarife festgelegt. Wenn Schäden nicht standardmässig repariert werden können, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer Nachkalkulation, etwa Materialkosten, Arbeitslohn oder Wiederbeschaffungswert. Die aktuelle Schadensübersicht ist verfügbar über: Schadensposten.

Bei Feststellung eines Schadens wird vor Ort gemeinsam mit den Chalet-Hosts ein Schadensformular ausgefüllt. Allfällige Schäden, die nach Ihrer Abreise festgestellt werden, können bis und mit 5 Werktage nach Abreise noch von Wens Chalets B.V. geltend gemacht werden. Bei Schäden wird ein Teil oder das gesamte Depot einbehalten oder der Schaden separat in Rechnung gestellt. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass ein Schaden erst am Ende der Saison repariert oder festgestellt werden kann. In solchen Fällen kann auch die Rechnungsstellung erst am Ende der Saison erfolgen.

Depot

Für alle Kurzaufenthalte in einem Privatchalet, also einem vollständig gemieteten Chalet, gilt eine Depotregelung. Die Höhe des Depots hängt von der Gruppengrösse ab:

  • Bis und mit 20 Personen: € 1.000,-;
  • Von 21 bis 40 Personen: € 1.500,-;
  • Mehr als 40 Personen: € 2.000,-.

Das Depot wird der Schlussrechnung hinzugefügt und muss vor Anreise bezahlt werden. Nach dem Aufenthalt wird der Betrag innerhalb von sieben Werktagen zurückerstattet, sofern kein Schaden festgestellt wurde. Wir bitten unsere Gäste freundlich, abweichende Bankdaten mitzuteilen, wenn diese von dem Konto abweichen, mit dem die Rechnung bezahlt wurde.

Materialmiete

In vielen Fällen ist es möglich, über Wens Chalets B.V. einen Rabatt auf die Materialmiete zu erhalten. In einigen Fällen ist auch ein Rabatt auf Ski- oder Snowboardkurse möglich. In allen Fällen schliessen Sie einen direkten Vertrag mit der Skischule oder dem Skiverleihunternehmen ab. Wens Chalets B.V. ist daher nicht für diese Verträge verantwortlich. Alle Preise, Rabatte und Informationen, die von Wens Chalets B.V. und ihrem Personal vor Ort kommuniziert werden, stehen unter dem Vorbehalt von Fehlern und Änderungen.

Beschwerden

Trotz all unserer Sorgfalt und Bemühungen ist es möglich, dass eine teilnehmende Person meint, eine berechtigte Beschwerde zu haben. Wenn Sie eine Beschwerde haben oder unzufrieden sind, müssen Sie dies unverzüglich dem Chalet-Host, dem regionalen Manager von Wens Chalets B.V. vor Ort oder per E-Mail an unser Hauptbüro in Naarden melden: info@wens.nl. Ist niemand anwesend oder wird die Beschwerde Ihrer Meinung nach nicht ordnungsgemäss gelöst, müssen Sie sich direkt von Ihrem Urlaubsort aus telefonisch oder per E-Mail an unser Hauptbüro in den Niederlanden wenden. Diese Vorgehensweise ist notwendig, da Wens Chalets B.V. häufig sofort etwas an der Beschwerde tun kann. Nach der Rückkehr nach Hause können Probleme leider nicht mehr vor Ort gelöst werden.

Beschwerden, die am Urlaubsort nicht gemeldet wurden, werden in Naarden, Niederlande, nicht behandelt. Wird Ihre Beschwerde vor Ort nicht zufriedenstellend gelöst, können Sie Ihre Beschwerde spätestens innerhalb eines Monats nach Ende der Reise schriftlich und mit Begründung über info@wens.nl einreichen. Das blosse Einsenden einer Beschwerde ohne weitere Erläuterung ist nicht ausreichend. Anmerkungen auf dem von Ihnen eingesandten Fragebogen gelten nicht als Beschwerde und werden auch nicht als solche behandelt.

Wens Chalets B.V. übernimmt keine Haftung für allfällige Zusagen ihres Personals, sofern diese nicht schriftlich von einem bevollmächtigten Vertreter von Wens Chalets B.V. bestätigt wurden.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wens Chalets B.V. behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischenzeitlich zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist stets auf unserer Website verfügbar. Für bereits abgeschlossene Buchungen gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Reservation bestätigt wurden, sofern gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben.

Datenschutzerklärung

Wens Chalets B.V. verarbeitet personenbezogene Daten gemäss der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.wenschalets.at/privacy.

Bildmaterial

Wenn Sie uns Ihre Urlaubsfotos zusenden, beachten Sie bitte Folgendes: Nach Veröffentlichung geht das Urheberrecht für die Nutzung durch Wens Chalets B.V. auf Wens Chalets B.V. über. Wens Chalets B.V. übernimmt keine Verantwortung für Fotos mit fehlenden Angaben.

Offensichtliche Fehler, Irrtümer, Richtpreise auf der Website und in der Preistabelle oder in anderen Mitteilungen sind für uns nicht bindend.

Wens Chalets B.V.
Amsterdamsestraatweg 45B
1411 AX Naarden
Niederlande

T: +31 (0) 35 543 66 77
E: info@wens.nl

www.wenschalets.ch